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Modellklausul – tyska

Regeln für vereinfachte Schiedsverfahren

Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Forderungen, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit entstehen, werden endgültig durch ein von dem Schiedsgerichtsinstitut der Stockholmer Handelskammer (das „SCC Institut“) verwaltetes Schiedsgerichtsverfahren entschieden.  

Die Regeln für das vereinfachte Schiedsgerichtsverfahren sind anwendbar, wenn nicht das SCC Institut nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Komplexität der Streitigkeit, des Streitwerts oder anderer Umstände beschließt, dass die Schiedsgerichtsordnung des SCC Instituts anwendbar ist. Im letzteren Fall beschließt das SCC Institut auch darüber, ob das Schiedsgericht aus einem Einzelschiedsrichter oder drei Schiedsrichtern bestehen soll.  

Folgende Ergänzungen sind empfehlenswert:  

Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist […].  
Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist […].  
Das anwendbare materielle Recht ist […].   

Schiedsgerichtsordnung

Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Forderungen, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit entstehen, werden endgültig durch ein Schiedsgerichtsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichtsinstitut der Stockholmer Handelskammer entschieden.  

Folgende Ergänzungen sind empfehlenswert:  

Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern/ einem Einzelschiedsrichter.  
Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist […].  
Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist […].  
Das anwendbare materielle Recht ist […].